Partner

Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Stellplätze für Wohnmobile.

§ 1 Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Stellplätzen sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters.

§ 2 Vertragsschluss

(1)Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Gast online auf der Seite www.nordseeliebe.de die Buchung erfolgreich beendet.

Der Gast erhält im Anschluss eine Buchungsbestätigung per Mail.

(2) Der Mietvertrag kommt ansonsten schriftlich zustande, wenn der vom Gast unterzeichnete Mietvertrag binnen 7 Tagen nach dem Zugang des Vertragsangebots beim Gast seinerseits beim Anbieter zugeht.

(3) Ergänzt der Gast den schriftlichen Mietvertrag oder streicht Teile davon, gilt dies als Ablehnung verbunden mit einem erneuten Angebot. In diesem Fall wird der Vertrag wirksam, wenn der Anbieter die Änderungen schriftlich bestätigt.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung/Ferienhaus/Stellplatz bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung/Ferienhaus/Stellplatz entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung/Stellplatz.

 Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung). Bettwäsche und Handtücher stellt der Anbieter auf Wunsch des Gastes gegen ein Entgelt in Höhe von 25 Euro pro Person bereit. (Im Deichhus Nordseeliebe ist die Wäsche inklusive).

(2) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

(3) Der Gast ist verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Miete zu bezahlen.

  • Die Anzahlung ist bei per Post zugesandten Mietverträgen binnen 7 Tagen ab Absendung des Mietvertrages durch den Gast auf das vom Anbieter im Mietvertrag benannte Konto zu zahlen.
  • Bei online-Buchungen erfolgt die Anzahlung in Höhe von 30% sofort.
  •  

Die Zahlung hat auf folgendes Konto zu erfolgen: IBAN DE54 2219 1405 0051 1292 31

Ist die Anzahlung nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, kann dieser vom Vertrag zurücktreten. Die Buchung wird dann storniert.

(4) Vorbehaltlich der Anzahlung ist die Zahlung der für die Überlassung der Ferienwohnung/Ferienhaus/Stellplatz vereinbarten Miete sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen 4 Wochen vor Anreise fällig. Der Restbetrag wird wie die Anzahlung auf das bekannte Konto zu überweisen. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.

(5) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.

§ 4 Belegung der Ferienwohnung/Ferienhaus

(1) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung/Ferienhaus steht maximal für die genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung/Ferienhaus erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis. Wird die Zahl der zulässigen Personen ohne Einwilligung des Anbieters überschritten, ist der Anbieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages nach Maßgabe des § 543 BGB berechtigt.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Die unberechtigte Überlassung an Dritte berechtigt den Anbieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung nach Maßgabe des § 543 BGB.

(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung/Ferienhaus nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Der Preis pro Hund beträgt 10,00 Euro die Nacht. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen Der Gast kann in diesem Fall nachweisen, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

§ 5 Weitere Verhaltenspflichten des Gastes

(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung/Ferienhaus und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung/Ferienhaus ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung/Ferienhaus Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

(3) Rauchen ist nur außerhalb des Hauses oder im Garten gestattet. In der Ferienwohnung/Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro in Rechnung stellen Der Gast kann in diesem Fall nachweisen, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

(4) Dem Anbieter oder seinem Beauftragten ist die Besichtigung des Mietgegenstandes bei konkretem Anlass nach rechtzeitiger Ankündigung zu angemessener Tageszeit gestattet. Zur Abwendung drohender Gefahren darf der Anbieter die Mieträume auch ohne vorherige Ankündigung zu jeder Tages- und Nachtzeit betreten. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

(5) Der Gast ist verpflichtet, sämtliche Schäden an der Ferienwohnung/Ferienhaus oder dem Inventar unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Der Anbieter behält sich vor, nach den gesetzlichen Regelungen Schadensersatz zu fordern.

(6) Ist die Ferienwohnung/Ferienhaus erheblich stärker verunreinigt, als bei normalem Gebrauch üblich ist (insbesondere durch Menschen,

Tiere,Hunde), kann der Anbieter die Kosten zusätzlicher Reinigungsarbeit ersetzt verlangen.

§ 6 An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

(1) Die Ferienwohnung/Ferienhaus steht am Anreisetag regelmäßig ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 22:00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 16.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.

(2) Ist die Anreise in der Zeit zwischen 12:00 Uhr und 15:00 vereinbart und findet in dieser Zeit statt, wird ein Aufschlag in Höhe von 30,00 Euro erhoben. Der Anbieter weist den Gast vor Vereinbarung der Anreisezeit auf den Aufschlag hin.

(3) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter auf Nachfrage, bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

(4) Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung/Ferienhaus und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung/Ferienhaus keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender vom Gast zu vertretender Schäden an der Ferienwohnung/Ferienhaus und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).

(5) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung/Ferienhaus bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei der Abreise ist die Unterkunft besenrein zu hinterlassen sowie sämtliches Geschirr und die Geräte in gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Die Mülleimer sind zu entleeren. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung/Ferienhaus hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt

  1. a) 40,00 € bei einer Räumung nach 10:00 Uhr aber vor 11:00 Uhr;
  2. b) 90 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 11:00 Uhr.

Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden, die der Gast zu vertreten hat, soweit die Billigkeit eine Schadloshaltung erfordert.

(6) Die Räumung gemäß Abs. 5 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden oder der Verlust eines Schlüssels per Textform mitgeteilt wurde. Der Gast hängt die Schlüssel in den bekannten Schlüssel-Safe. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür/Haustür/Schlüssel-Safe zu kontrollieren.

(7)  Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und für den Einbau neuer Schlösser zu leisten, soweit dies erforderlich ist.

§ 7 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)

(1) Der Gast wird von seiner Pflicht zur Zahlung der Miete nicht dadurch befreit, dass er die Ferienwohnung/Ferienhaus/Stellplatz durch einen in seiner Person liegenden Grund nicht nutzen kann. Der Anbieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und anderweitige Vorteile anrechnen lassen (§ 537 BGB). Dies wird durch die nachfolgenden Stornierungsgebühren geregelt.

(2) Bei Stornierung der Ferienwohnung/Ferienhaus/Stellplatz durch den Kunden entstehen folgende Stornierungsgebühren:

Stornierung bis spätestensHöhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises
30 Tage vor Anreise0 %
15 Tage vor Anreise60 %
weniger als 10 Tage vor Anreise90 %

(3) Stornierungen müssen in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.

(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung/Ferienhaus/Stellplatz  hat der Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung/Ferienhaus/Stellplatz  sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(5) Soweit der Gast nachweist, dass dem Anbieter ein geringerer Schaden als die Stornierungsgebühr oder gar kein Schaden entstanden ist, muss der Gast nur den geringeren Betrag bzw. keine Stornierungsgebühr bezahlen.

(6) Ist die Stornierung nach Maßgabe des Abs. 2 oder Abs. 3 kostenlos, hat der Anbieter Anspruch auf Zahlung einer Verwaltungspauschale in Höhe von 100,00 Euro. Diese wird vom Rückerstattungsbetrag abgezogen. Der Gast kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

§ 8 Haftung; Verjährung

(1) Der Anbieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Sachmängel wird ausgeschlossen. Im Übrigen kann der Gast vom Anbieter Schadensersatz wegen Mängeln der Mietsache nur verlangen, wenn dem Anbieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder beim Verstoß einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht). Im letzteren Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Auch Schadensersatz, der nicht auf einem Mangel der Mietsache beruht, kann der Gast nur verlangen, wenn dem Anbieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(3) Das Recht des Gastes zur Mietminderung oder zur fristlosen Kündigung bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

(4) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden, oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung/Ferienhaus und/oder am Inventar der Ferienwohnung/Ferienhaus schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen.

(5) Ein Haftungsausschluss gilt ebenfalls für den in dem gemieteten Objekt abhanden gekommenes Eigentum des Mieters. Der Mieter darf keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt in der Mietsache belassen.

§ 9 Schlussbestimmungen

 (1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen mindestens der Textform (z.B. E-Mail ).

(2) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle des Vorliegens einer Regelungslücke.

Nordseeliebe-Logo-Header